Versicherungsbestand verkaufen und kaufen
Versicherungsbestand verkaufen und kaufen

Professioneller Bestandsverkauf

Zunächst sollten Sie sich als Inhaber eines Versicherungsbestandes oder Maklerunternehmens fragen, wann Sie überhaupt Ihren Ruhestand antreten möchte.

 

  • Wann möchten Sie aussteigen?
  • Wie möchten Sie dann Ihre Zukunft gestalten?
  • Wie soll der Ausstieg erfolgen?
  • Welcher Finanzbedarf wird in Zukunft benötigt?
  • Soll ein externer Nachfolger gesucht werden?
  • Auszahlung als Rente oder Einmalzahlung?

Übergabefähigkeit – Reife:

Im Vorfeld solten Sie die Übergabefähigkeit des Versicherungsbestandes prüfen. Kann der Bestand auch mit einem neuen Nachfolger erfolgreich weiterbetreut werden und hat er Zukunftspotential?

  • Alle bestehenden Verträge prüfen
  • Maklerverwaltungsprogramm/Dokumentation
  • Anbindungen an Pool/Produktpartner
  • Maklerverträge

Planen Sie genügend Zeit für Vorbereitung und Übernahme ein. Sie sollten Ihren Versicherungsbestand auf die Übergabe so vorbereiten, dass Ihr Bestand für potenzielle Käufer attraktiv ist. Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsbestand dem Nachfolger die Möglichkeit bietet, ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften.

 

Im Vorfeld kann der Verkäufer eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchzuführen, um Schwachstellen im eigenen Maklerbüro aufzuspüren und zu beseitigen. Sie dient auch dazu, Verhältnisse mit Behörden zu klären oder eine freiwillige Betriebsprüfung zu veranlassen, bisher unterlassene Verträge zu dokumentieren und so das UVersicherungsbüro besser zu strukturieren.

Wertsteigerungspotential erkennen:

Es sind oft nur kleine Stellschrauben, sie haben aber eine große Wirkung. Maklerunternehmen oder Makler können durch Änderungen oder Verbesserungen des gewohnten Betriebsablaufs den Wert ihres Versicherungsbüros steigern und so im Falle des Verkaufs einen deutlich höheren Verkaufspreis erzielen.

  • Ertragswert steigern
  • Courtage erhöhen – Kosten reduzieren
  • Moderne Kundenverwaltung
  • Aktualisierung der Kundendaten
  • Digitalisierung der Prozesse
  • Vertragsoptimierungen, Personal, Kunden, Produkte, Büro
  • Haftungen reduzieren
  • Optik, Firmendarstellung, Internet, Kundenbewertungen
  • Ausgearbeitetes Verkaufs-Exposé

An dieser Stelle wird die Übergabeform ausgewählt. Soll nur der Kundenbestand oder das gesamte Maklerunternehmen übergeben werden? Auch eine Umwandlung von einem Einzelmakler in ein Maklerunternehmen kann sinvoll sein, um später den Übertragungsprozess zu erleichtern.

Steuerliche Auswirkungen beachten:

Beim Verkauf ist der Veräußerungsgewinn einkommensteuerpflichtig. Es gibt in diesem Fall aber mögliche Begünstigungen. Wenn der Veräußerer zum Zeitpunkt des Verkaufs das 55. Lebensjahr vollendet hat, gibt es einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro. Für den Gewinn ist außerdem ein ermäßigter Steuersatz möglich. Diese Begünstigungen werden einem Unternehmer aber nur einmal im Leben und nur für ein Unternehmen gewährt. Wird ein Verkaufspreis vereinbart und in Raten über mehr als zehn Jahre gezahlt, hat der Verkäufer die Wahl, den Gewinn sofort zu versteuern oder die Ratenzahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen zu behandeln.

 

Auch muss man bei einem Bestandsverkauf leider die Umsatzsteuer ins Kalkül ziehen.  Um die Gefahr, dass das Finanzamt aus dem Verkaufspreis 19 % Umsatzsteuer haben möchte, zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig mit einem erfahrenen Steuerberater sprechen und später beim Kaufvertrag durch einen Rechtsanwalt die richtigen Formulierungen treffen.

Unternehmensprofil und Nachfolgersuche:

Sollten Sie sich für eine externe Übernahme entscheiden, sollten Sie an dieser Station ein exaktes Anforderungs- und Suchprofil erstellen.

  • Qualifikationen
  • Erfahrungen
  • Bonität

 

Um eine professionelle Ansprache von möglichen Kaufinteressenten sicherzustellen, sollten Sie sich ein anonymisiertes Verkaufsexposé erstellen lassen.

 

  • Wichtige Unternehmenszahlen
  • Bestandszusammensetzung
  • Kundenstruktur
  • Informationen zur Ertragslage
  • Unternehmenshistorie und Ausrichtung
  • Marktstellung
  • Personalstruktur
  • Kaufpreisvorstellung und Zahlungsart

Werden Sie Mitglied im Makler Nachfolger Club e.V. als Nachfolger. Nutzen Sie unsere Erfahrungen und über 300 erfolgreichen Nachfolgeregelungen um eine marktgerechte Kaufpreiseinschätzung zu erhalten. Wir ersttelen mit Ihnen ein anonymes Verkaufs-Expose zur Ansprache von Kaufinteressenten - kostenlos-. Jetzt MItglied werden unter www.makler-nachfolger-club.de/mitglied-werden/ oder senden Sie uns eine Kontaktanfrage.

Bei der Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs werden wichtige Geschäftsgeheimnisse, Daten und Zahlen offengelegt. Bevor Detailinformationen über die allgemeinen Angaben im Verkaufsexposé hinaus erteilt werden, ist zwingend mit dem Kaufinteressenten im Vorfeld eine Verschwiegenheitserklärung mit Geheimhaltungsverpflichtung, Rückgabe-/ Vernichtungsverpflichtung und Vertragsstrafe zu schließen. Es kann auch ein gesicherter Datenraum / Datentresor errichtet werden.

Kaufpreisvorstellung:

 

Bei einem Inhaberwechsel oder einem Verkauf ist es immer notwendig, den Wert des Bestandes oder Unternehmens zu ermitteln. In der Familie geht es um die Abfindung weichender Erben, bei einem Verkauf geht es darum, den Verkaufspreis festzulegen. In Deutschland üblich ist das Ertragswertverfahren, bei dem der Unternehmenswert aus den zukünftig erwarteten Gewinnen abgeleitet wird. Für steuerliche Zwecke gibt es ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, das mit einigen Pauschalierungen arbeitet. Bei einem Bestandsverkauf werden oft nur die laufenden Bestandseinnahmen je nach Sparte mit einem Faktor X multipliziert „Multiplikationsverfahren“, um einen Wert zu ermitteln.

Bewerten heißt vergleichen. Vom Wert zum Preis:

 

Vergleichswertverfahren: „Was kosten die anderen?“

Hier werden die Preise bisheriger Transaktionen von ähnlichen oder fast deckungsgleichen Unternehmen oder Beständen herangezogen. Wie bei jeder Ware entscheiden Angebot und Nachfrage über die Höhe des Preises. Wichtige Kennziffern sind:

  • Unternehmensgröße, Bestandseinnahmen
  • Bestandszusammensetzung und Courtagehöhen
  • Rechtsform, EDV, DSGVO, Maklerverträge
  • Region, Kundenstruktur und Produktpartner
  • Mitarbeiter Qualifikationen und Zugehörigkeit

Diese Daten können über entsprechende Verbände, Kammern oder spezialisierte Unternehmensberater ermittelt werden. Vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen ist die Preisermittlung über Vergleichsdaten üblich.

 

Eine realistische Markteinschätzung des Unternehmenswerts ist eine wichtige Vorbedingung für einen erfolgreichen Verkauf.

 

Um die Suche zu erleichtern, kann ein erfahrener Unternehmensberater beauftragt werden. Dieser sollte über ein Netzwerk von genügend Nachfolgekandidaten und Kaufinteressenten verfügen. Er sichert Ihnen eine Verschwiegenheitserklärung zu und präsentiert Ihnen nach einem Auswahlverfahren am besten mehrere geeignete Nachfolger/Kaufinteressenten.

Nachfolgersuche:

Deutschlands größtes Nachfolgerportal für Makler

Nicht jeder Maklerbestand passt zu jedem Nachfolgerkandidaten. Wir garantieren unseren Mitgliedern, die einen Maklerbestand verkaufen wollen, dass wir durch ausgewählte Personal- und Unternehmensberater die Kaufinteressenten persönlich im Vorfeld analysieren. Wir prüfen Bonität, Beratungsqualität, wie betreut er seine Kunden und kann er überhaupt Ihren Bestand betreuen und übernehmen. Jeder Nachfolgekandidat hat im Vorfeld eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und uns 100 % Diskretion zusichern, bevor er mit Ihren Daten in Kontakt kommt.

Hier finden Sie den passenden Nachfolger: www.bestandsmarktplatz24.de

Zielsetzung mit Nachfolger vereinbaren:

Nachfolgeplanung: Eine Unternehmensnachfolge ist ein Gemeinschaftsprojekt. Ob das Unternehmen erfolgreich weiterbestehen kann, hängt natürlich in erster Linie von den unternehmerischen Fähigkeiten des Nachfolgers ab. Aber der Senior-Unternehmer und dessen Mitarbeiter sind ebenfalls mitverantwortlich, dass die Übergabe nahtlos vonstattengeht.

Inhaber und Nachfolger sollten daher:

  • klären, wie sie den Übertragungsprozess gestalten wollen.
  • das Maklerunternehmen oder Kundenkontakte kennenlernen.
  • sich über den Kaufpreis einig werden.
  • prüfen, welche Rechtsform für beide Parteien geeignet ist.
  • sich über rechtliche und steuerliche Auswirkungen informieren.
  • und die Zahlungsmodalitäten festlegen.
  • fstlegen, wer den Kaufvertrag erstellt.

Fragen des Inhabers an den Nachfolger:

  • Was begeistert Sie an meinem Unternehmen/Bestand?
  • Wie stellen Sie sich die Zukunft des Unternehmens vor?
  • Wie planen Sie die Kundenbertreung und -bindung?
  • Welche Unterstützung brauchen Sie für die Übergabe?
  • Was sind Ihre Vorstellungen zur Mitarbeiterübernahme?
  • Wie lange soll ich noch im Unternehmen bleiben?
  • In welchen Bereichen benötigen Sie Beratung?
  • Haben Sie schon einen Finanzierungszusage?

 

 

Um die Ernsthaftigkeit des Käufers zu bekunden und Rahmenbedingungen festzulegen, sollte eine Absichtserklärung (Lette of Intent) vereinbart werden. In manchen Fällen kann ein Vorvertrag wesentliche Rechte, Pflichten, Schadensansprüche der Vertragspartner absichern. Eine Exklusivvereinbarung kann für den Fall des Scheiterns der Vertragsverhandlungen mit einer spürbaren finanziellen Entschädigung verbunden sein und auf Gegenseitigkeit vereinbart werden, sodass auch der Kaufinteressent nicht mit weiteren Zielunternehmen verhandeln kann.

Unternehmensbewertung und Kaufpreisverhandlung:

Bei der Unternehmensbewertung nehmen Käufer und Verkäufer sehr unterschiedliche Positionen ein: Ein Käufer sucht ausbaufähige strategische Potenziale, fragt, wohin sich das Unternehmen in Zukunft entwickelt und scheut überflüssige Kosten. Auch seine Ziele sind wichtig: Ist er ein Wettbewerber mit Interesse an den zusätzlichen Kunden, ein engagierter Existenzgründer oder langjähriger Angestellter mit Erfahrung in der Branche und Kenntnis des Unternehmens? Letztlich will jeder Käufer möglichst wenig bezahlen.

 

Sie als Inhaber und Verkäufer nehmen hingegen bei der Unternehmensbewertung einen völlig anderen Standpunkt ein. Für Sie geht es um die vergangenheitsorientierte Bewertung Ihres Lebenswerks und damit um eine quantitative Beurteilung Ihrer bisherigen Erfolge. Möglicherweise wollen Sie auch langjährige Mitarbeiter ungeachtet ihrer Leistungsfähigkeit absichern. Darüber hinaus stellt der Veräußerungspreis für viele die Altersversorgung sicher. Letztlich will jeder Verkäufer einen möglichst hohen Preis erzielen.

Unser Tipp:

Versuchen Sie beim Verkauf immer mit mehreren Kaufinteressenten gleichzeitig zu verhandeln, um nicht in der Abschlussphase ungewollte Kompromisse einzugehen. Daher stellen wir unsern Mitgliedern immer mehrere Kaufinteressenten vor. So können Sie sich bei uns den geeigneten Nachfolger aussuchen der zu Ihren Kunden passt und den gewünschten Kaufpreis bezahlt.Jetzt MItglied werden unter www.makler-nachfolger-club.de/mitglied-werden/ oder senden Sie uns eine Kontaktanfrage.

Unternehmensbewertung:

Für beide Seiten geht es bei der Unternehmensbewertung um den Kaufpreis: Der Übergeber muss einen für sich und seine Pläne akzeptablen Preis finden, den er bei den Verhandlungen mit dem Nachfolger durchsetzen kann. Der Nachfolger hingegen muss sich über die zukünftigen Ertragsmöglichkeiten des Unternehmens klar werden und sich überlegen, welche Risiken er für die Finanzierung eingehen will.

 

Bei der Unternehmensbewertung und Kaufpreisverhandlung empfiehlt es sich, Experten zurate zu ziehen, denn praktikable Bewertungsmethoden für Maklerbestände oder Maklerunternehmen gibt es in der betriebswirtschaftlichen Literatur und im Gesetz nicht. Es liegen kaum Hinweise auf sinnvolle Bewertungsverfahren vor. Im Hinblick auf die Bewertung von Maklerunternehmen muss ein erstes Fazit lauten:

 

Praxis vor Theorie  -  Erfahrung vor Literatur.

Zeitplan des Übergabeprozesses festlegen:

Nachfolgeplanung: Bei Familienunternehmen wird häufig eine gleitende Unternehmensübergabe geplant, bei der Inhaber und Nachfolger eine Zeitlang gemeinsam im Unternehmen tätig sind. Dafür sollten im Vorhinein klare Regeln geschaffen werden, insbesondere was die Kompetenzverteilung und den zeitlichen Ablauf betrifft. Wenn es bei der Gestaltung der Nachfolge zu Konflikten kommt, kann ein Mediator/Coach dabei helfen, Lösungen zu finden.

 

Bei der Übergabe eines Unternehmens dürfen vor allem die Ziele der Beteiligten nicht aus den Augen verloren werden. In der Regel werden die Ziele vom Inhaber und Nachfolger nicht identisch sein, woraus sich eine Vielzahl an Konflikten ergeben kann. Entscheidend ist, dass die Ziele konkret sind und möglichst genau beschreiben, was mit der Übergabe erreicht werden soll. Nur so können klare und verbindliche Vereinbarungen zwischen Übergeber und Übernehmer getroffen werden.

 

  • Wann soll die Übertragung umgesetzt werden?
  • Welche Informationen werden noch benötigt?
  • Wann soll der Kaufvertrag geschlossen werden?
  • Wann werden Mitarbeiter und Kunden informiert?
  • Wann werden Produktpartner informiert?
  • Wann erfolgt welche Zahlung?

Kaufvertrag erstellen und verhandeln:

 

Nachfolgeplanung: Zuerst sollten sich Verkäufer und Käufer darüber verständigen, was Gegenstand des Kaufvertrags sein soll.

  • Komplettes Maklerunternehmen verkaufen (Share Deal)
  • Nur Bestand oder Teilbestände verkaufen (Asset Deal)

Dabei sind weitere rechtliche und steuerliche Auswirkungen zu beachten. Auch Datenschutzbestimmungen haben enorme Auswirkungen, die vertraglich geklärt werden müssen.


 

Inhalte für einen Kaufvertrag:

  • Was wird verkauft? Inventarliste, Bestandsliste
  • Wann geht das Unternehmen auf den Nachfolger über?
  • Regelung über eine Übergangszeit mit dem Inhaber
  • Wie hoch ist der Kaufpreis?
  • Wie wird der Kaufpreis bezahlt und wann ist er fällig?
  • Welche Sicherheiten werden bei Ratenzahlungen gestellt?
  • Bleibt der Name des Unternehmens erhalten?
  • Eigentumsrechte klären
  • Übernahme Mitarbeiter, Räumlichkeiten, Akten, EDV
  • Datenschutz, IT Übertragung
  • Regelung über Stornohaftungen
  • Übernahme von Haftungsrisiken
  • Mehrwertsteuer
  • Gewährleistungen und Zusicherungen
  • Regelungen über eventuelle Verbindlichkeiten oder Forderungen, Altlasten
  • Regelung bezüglich der noch ausstehenden Stammeinlage
  • Verwendung von Gewinn- oder Verlustvorträgen
  • Verwendung von Courtageeinnahmen bis zu der Übertragung
  • Vertragsstrafen wegen Nachlässigkeiten
  • Wettbewerbsverbot mit Vertragsstrafen
  • Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Bei der Veräußerung des reinen Kundenbestands eines Einzelunternehmers sind ein Kaufvertrag oder die notarielle Beurkundung nicht zwingend erforderlich. Beides ist jedoch dringend zu empfehlen. Bei der Übertragung von Anteilen einer Gesellschaft wird der Kaufvertrag immer notariell abgeschlossen.

Rechtliches klären:

Je nachdem,  für welche Übergabeform Sie sich entschieden haben, Sie werden einige rechtliche und steuerliche Aufgaben erledigen müssen.

  • Kundeninformation bei Bestandsübertragung
  • Neue Maklerverträge einholen
  • Anschreiben Produktpartner wegen Bestandsübertragung
  • Auflösung von Haftungsansprüchen
  • Änderung Testament oder Erbvertrag
  • Schlussbilanz erstellen
  • Veränderung von Zusagen, Prämien, …
  • Ausgleichzahlungen an andere Familienangehörige
  • Personalveränderungen, Geschäftsführung
  • Satzungsänderungen, Gesellschafterbeschlüsse
  • Umwandlung in neue Gesellschaftsform

Will der Unternehmer zwar die Unternehmensführung abgeben, das Eigentum an dem Unternehmen aber behalten, stehen im Wesentlichen 3 Wege zur Verfügung, die mit weiteren Veränderungen verbunden sind.

  1. Einsatz eines Fremdgeschäftsführers
  2. Gründung einer neuen Kapitalgesellschaft
  3. Verpachtung des Unternehmens

Einstieg mit dem Nachfolger:

Jetzt geht es darum, dass der Inhaber mit seinem Nachfolger einen klaren Fahrplan für die Übergabe festlegt. Er sollte den Eintrittszeitpunkt des Nachfolgers und Aufgaben zur zukünftigen Rolle des Altinhabers sowie dessen Ausstiegszeitpunkt enthalten. Ferner sollte der Plan Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungsbereiche des Nachfolgers wie des Seniors exakt festlegen. Die einzelnen Schritte des Überganges und der notwendigen begleitenden Maßnahmen bis zur endgültigen Übernahme sollten ebenfalls mit Zeitangaben definiert sein.

  • Besprechung der Kundenstruktur
  • Wann und wie werden Kunden informiert?
  • Sollen einzelne Großkunden persönlich besucht werden?
  • Informationsaustausch Personal
  • Wie sollen die Mitarbeiter informiert werden?
  • Besonderheiten der Produktpartner
  • Wie werden Produktpartner, Maklerbetreuer, Dienstleister informiert?
  • Wie werden welche Kompetenzen verteilt?
  • Wann und wie werden Kundendaten übergeben?
  • Einweisung Kundenverwaltungsprogramm, EDV
  • Was passiert mit Büro, EDV, Kundenakten?
  • u.v.a.

Präsentation Ihres Nachfolgers:

An dieser Stelle geht es darum, Ihrem neuen Nachfolger ihre Geschäftspartner vorzustellen.

Bei Ihren Kunden:

Besonders Ihre Bestandskunden haben Ihnen jahrelang vertraut und mit Ihnen langfristige Verträge abgeschlossen. Die daraus resultierenden Folgecourtagen sind eine wichtige Einnahmequelle für den Fortbestand Ihres Unternehmens. Für Ihren Nachfolger ist es eine entscheidende Einnahmequelle, um seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

  • Gerade bei einer Bestandsübertragung sollte bei einem Kundenanschreiben und der Präsentation des neuen Nachfolgers sehr sensibel vorgegangen werden.
  • Lassen Sie sich von einem Profi ein Kundenanschreiben und evtl. eine spezielle Landingpage für die Übertragung erstellen.
  • Bei Großkunden oder besonderen Empfehlungsgebern sollten der Senior und der Nachfolger gemeinsam Gespräche vereinbaren.
  • Auch eine Kundenveranstaltung, auf der Sie Ihren neuen Nachfolger präsentieren, könnte ein guter Weg sein.

Bei Ihren Mitarbeitern:

Die Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital Ihres Maklerunternehmens. Stellen sie sich auf mögliche Ängste, Hoffnungen und Wünsche ein, die Ihre Mitarbeiter mit der Unternehmensübertragung verknüpfen.

 

  • Informieren Sie alle Mitarbeiter in einem Gesamtmeeting
  • Führen Sie Einzelgespräche mit den Schlüsselpositionen
  • Veranstalten Sie einen Visionsworkshop für die zukünftige Ausrichtung
  • Legen Sie eine Kommunikationskultur fest
  • Geben Sie den Menschen Sicherheit

Bei Ihren Produktpartnern und Dienstleistern:

Bei einem Bestandsverkauf Asset Deal hängt der Übertragungsprozess zu einem sehr großen Teil von Ihren Produktpartnern/Pool-Anbindungen ab.  Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Gesellschaften recht unterschiedlich mit der Bestandsübertragung umgehen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld informieren welche Schritte für eine erfolgreiche Übernahme erforderlich sind.

 

Das Anschreiben der Gesellschaften zum Betreuerwechsel sollten Sie mit einem erfahrenen Spezialisten erstellen.

Auch bei einem Unternehmenskauf Share Deal müssen – abhängig von den Courtagevereinbarungen – die Gesellschaften über einen Geschäftsführer-/Nachfolgerwechsel informiert werden.

 

Zu empfehlen ist ein persönliches Gespräch mit dem jeweiligen Maklerbetreuer, um die weitere Zusammenarbeit zu besprechen.

 

In der Öffentlichkeit, Internet:

Denken Sie auch daran, das Impressum auf Ihrer Internetseite, in Briefköpfen, Maklerverträgen sowie sonstigen Geschäftsunterlagen zu verändern.

 

Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie in den ersten Wochen einige Anrufe von Ihren Geschäftspartnern erhalten, die sich über den neuen Nachfolger und Ihr Ausscheiden erkundigen werden. Daher ist es ratsam, sich mit dem Nachfolger im Vorfeld über die Kommunikationsinhalte auszutauschen.

Nachfolger einarbeiten:

Von allen Beteiligten, vor allem aber vom Nachfolger und Senior-Unternehmer, wird daher ein hohes Maß an Offenheit, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit verlangt. Dies gilt auch bei einem Verkauf an einen externen Nachfolger, der also keine längere gemeinsame Übergangsphase mit dem Senior-Unternehmer verbringt.

 

Besuchen Sie ausgewählte Kunden, strategische Partner und wichtige Multiplikatoren mit Ihrem Nachfolger. Auch gemeinsame Einzelgespräche mit den bestehenden Mitarbeitern sollten nicht vernachlässigt werden.

Wechsel vollziehen:

Falls Sie während des Übergabeprozesses merken, dass Ihnen der Abschied vom Unternehmen schwerer fällt als erwartet, sollten Sie Ihre Entscheidung dennoch nicht mehr ändern. Die Unterbrechung eines Übergabeprozesses führt bei allen Beteiligten zu Irritationen und Frustrationen und bringt unkalkulierbare Folgen mit sich.

Neue Zukunft gestalten:

 

Herzlich willkommen im Ruhestand!

 

Um die Jahre nach der Übergabe aktiv zu strukturieren, sollten Sie Hobbys pflegen, sich Freizeitbeschäftigungen zulegen oder regelmäßig Sport treiben. Sinnvoll kann es sein, eine Tätigkeit zu finden, bei der Sie Bedeutung für andere haben. Bleiben Sie im Kontakt mit anderen Menschen und suchen Sie nach einer Beschäftigung, in der Sie Ihre Fähigkeiten auf eine andere Art einbringen können. Das kann gemeinnützige Arbeit oder ein Ehrenamt sein. Nur Briefmarken sortieren oder den Garten in Ordnung bringen genügt nicht. Der Lebenssinn entsteht in der Regel durch Begegnung mit anderen Menschen. Der Kontakt mit anderen schützt nicht nur vor Alterseinsamkeit, sondern hält auch das Gehirn fit.

Mehr Zeit mit dem Partner:

Apropos Begegnung mit anderen Menschen: Dem Ehepartner werden Sie im Ruhestand nun deutlich häufiger begegnen. Das kann sehr schön sein für beide, weil man nun endlich die Zeit hat, die Sachen zu tun, die man schon immer gemeinsam machen wollte: Gemeinsame Reisen, gemütliches Frühstücken, schöne Wandertouren unter der Woche.

 

Der Tag danach:

Der erste Tag Ihres neuen Lebens ist für Ihren Nachfolger der erste Tag der vollen Verantwortung für Ihre bisherigen Kunden.

Mit der Position Senator oder Senatorin in unserem Verein werden interessierte Makler/Verkäufer*inen auch in der Zeit nach ihrem aktiven Berufsleben als Ratgeber eingebunden.

 

Die Funktion als Senator oder Senatorin ist freiwillig – aber gern gesehen. Bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit informieren wir Sie gerne hierzu.

Kostenloses E-Book für Sie:

Zur Vorbereitung stellen wir Ihnen gerne unser kostenloses E-Book der Nachfolgeplanung zur Verfügung. diese können Sie kostenfrei bestellen unter:

 

Dieser Praxis-Leitfaden zeigt Ihnen als Inhaber eines Maklerunternehmens oder eines Maklerbestandes, einen kompletten Fahrplan für Ihre Nachfolgeplanung.

 

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